„Muss der Antragsteller vorgeführt werden?“, möchte das Familiengericht in einer Scheidungssache wissen. Im Scheidungsantrag hatte ich angegeben, der Antragsteller sei gerade rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden; er sitze seine Strafe ab.
Es juckt mir in den Fingern, unter Hinweis auf die Anfrage des Familiengerichts einen halben Tag Hafturlaub zu beantragen. Obwohl die Erfolgsaussichten bei knapp 13 Jahren, die der Mandant noch vor sich hat, doch eher bescheiden sind.