Vorhin mit dem Sachbearbeiter einer Haftpflichtversicherung telefoniert. Grund war, dass es erst hieß, ein Kostenvoranschlag reiche aus. Jetzt soll plötzlich ein Gutachten erstellt werden. Natürlich will die Versicherung den Gutachter beauftragen.
Ich habe dem Herrn gesagt, in diesem Fall mache mein Mandant von seinem Recht Gebrauch, selbst ein Gutachten einzuholen. Mein Mandant werde also den Gutachter beauftragen. Worauf der Sachbearbeiter erwiderte:
Das ist nichts wert. Das wäre doch ein Parteigutachten.
Die Frage, ob das umgekehrt nicht eher der Fall ist, hab ich gar nicht gestellt. Keine Lust, auf so einem Niveau zu diskutieren.