Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass mein freigesprochener Mandant jetzt grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung für die zu Unrecht erfolgte Freiheitsentziehung hat. Elf Euro kriegt er für jeden Tag Knast. Aber nur, wenn er innerhalb von sechs Monaten (keinen Tag später!) einen formgerechten Antrag stellt, seine Forderungen in Einzelposten aufschlüsselt, Belege beifügt und sonstige Beweismittel benennt.
Wirklich eine unnachahmliche Art, dem Bürger auch in so einer Situation noch das Gefühl zu geben, ein Bittsteller zu sein. Unabhängig davon machte mich im vorliegenden Fall der Zeitraum stutzig, für den man bezahlen will:
20.08.07 bis 28.10.07 sowie 08.12.07 bis 19.12.07
Das hat dann aber doch seine Richtigkeit. Vom 29.10. bis 07.12.2007 hat mein Mandant nicht etwa ohne mein Wissen „Urlaub“ gehabt, sondern eine nicht bezahlte Geldstrafe abgesessen.