Manchmal lassen Richter ganz subtil Lebenserfahrung raushängen. So in einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, wo es heißt:
Auf Vorschlag eines der Angeklagten kam man überein, zum Zeitvertreib „Flaschendrehen“ zu spielen. Im Verlaufe des Spiels – das nach seinem Charakter auf die Anbahnung jedenfalls oberflächlicher intimerer Kontakte angelegt ist – entledigten sich die Angeklagten jeweils auf Anweisung eines Mitspielers nach und nach ihrer Hosen und saßen schließlich in Unterhosen da.