„Damit ist von mindestens 2.300.- € als Richtmaß für das Einstiegsgehalt eines Rechtsanwaltes ohne besondere Spezialisierung, ohne besondere Zusatzqualifikationen, ohne Prädikatsexamen bei Vollzeitstelle auszugehen.“
Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. November 2007, 2 ZU 7/07