Mit einer einstweiligen Verfügung des Arbeitsgerichts Bochum will der Nokia-Betriebsrat dem Vorstand des Bochumer Werks das „Vorwegnehmen von Schließungsfakten“ verbieten lassen.
Dieser Antrag wird heute um 10 Uhr vor der 1. Kammer des Gerichts in Bochum mündlich verhandelt. Folgte die Kammer dem Verlangen des Betriebsrat, dann wäre es Nokia untersagt, durch Computerprogramme schon vor Schließung des Werks Material nach Rumänien weiterzuleiten.
Anwälte des Unternehmens haben inzwischen der Kammer schriftlich mitgeteilt, sowas sei gar nicht beabsichtigt. (pbd)