Und dann war da noch der Anwalt, der einen vernünftigen Vergleichsvorschlag des Gerichts mit den Worten beiseite wischte:
So was müssen wir nicht machen. Bei uns ist das Verfahren versicherungsmäßig voll abgedeckt.
Offensichtlich geht der Anwalt davon aus, dass das Gericht die Zeugen hören muss. Wenn er den Richter kennen würde, was er nicht tut, weil er von auswärts kommt, wüsste er, dass dieser Vorsitzende nicht lange mit Klagen fackelt, wenn der Sachvortrag dünn ist und den Anspruch nicht trägt.
Wenn der Anwalt dem Richter wenigstens vorher zugehört und das Gehörte verarbeitet hätte, wüsste er aber immerhin, dass seine Klage durchaus in diese Kategorie fallen kann. Also hätte er sich wenigstens seinen doofen Spruch sparen sollen. Denn der ist wirklich eine Einladung zum Konter.
Ich rechne allerdings mit gar nichts. Umso größer ist später die Freude.