Meine Mandantin ist an der niederländisch-deutschen Grenze kontrolliert worden. Die Polizei wirft ihr vor, eine geringe Menge Marihuana nach Deutschland eingeführt zu haben. In der Formularmeldung an das Straßenverkehrsamt („Überprüfung der Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen“) kreuzt der Polizist als Begründung an:
x Gute Kenntnisse über Bezugsquellen und Qualitäten
Das Kästchen steht in der Rubrik „Eingeräumter Konsum von Haschisch oder Marihuana“. Bemerkenswert. Meine Mandantin hat nichts zur Sache gesagt. Deshalb steht auch in der Anzeige:
Eine Vernehmung lehnte sie kategorisch ab.
Beide Schriftstücke hat derselbe Beamte geschrieben.