Zeugenschaftlich

Vorladung der Polizei:

Sehr geehrter Herr M., unter dem o.a. Aktenzeichen ist ein Ermittlungsverfahren gegen H. u.a. wegen Verdachts des Betrugs im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Aktien von P. Enterprises Inc. anhängig. H. war unter einem auf Ihren Namen registrierten Handy erreichbar.

Aus diesem Grund sollen Sie zeugenschaftlich vernommen werden.

Monika B., die ihre eigenen Kinder umgebracht haben soll, haben Sie damals auch als Zeugin vernommen, obwohl man sie längst der Tat verdächtigte. Dieser Fehler setzte ein schier endloses Revisionskarussell in Gang. An sich sollte sich spätestens seitdem herumgesprochen haben, dass es sich nicht lohnt, Beschuldigte erst mal als Zeugen zu „behandeln“.

Überdies weiß der Polizeibeamte, dass ich Herrn M. verteidige. Wenn er es so plump probiert, gehe ich zwanglos davon aus, dass er mich für eine Schnarchnase hält.