Die Polizei ist schnell bei der Hand, abgehörte Telefongespräche einseitig zu interpretieren. Selbst dann, wenn sich ansonsten rein gar nichts Verdächtiges in der Akte findet. Manchmal kann man hierzu mit wenigen Worten Stellung nehmen:
Auch die angebliche Äußerung des A., er habe W. noch eine Platte gebracht, ist kein Beleg für ein Drogengeschäft. Es gibt auch andere Platten, z.B. Kuchenplatten und Schallplatten.