WOHNFLÄCHE

WOHNFLÄCHE

Es kommt gar nicht selten vor, dass im Mietvertrag eine Wohnfläche angegeben ist, die sich später als zu groß herausstellt. Bisher stellten sich die Gerichte auf den Standpunkt, der Mieter habe sich die Wohnung ja angeschaut und gewusst, was er mietet. Nur in krassen Fällen wurde eine Mietminderung akzeptiert.

Diese Rechtsprechung scheint jetzt aufzuweichen. Das Landgericht Osnabrück hält es bei Flächenabweichungen von mehr als zehn Prozent nicht für erforderlich, dass der Wohnwert tatsächlich beeinträchtigt ist. Mehr bei beck-aktuell.

Es lohnt sich also vielleicht doch mal, die Wohnfläche zu messen.

Wichtig: Bei den Nebenkosten hat der Mieter immer Anspruch darauf, dass seine Wohnfläche korrekt in der Abrechnung berücksichtigt wird.