Ein Mann, der unter Betreuung steht, schuldete meinem Mandanten um die 2.000 €. Erst war die Betreuerin zögerlich. Ich schickte ihr einige aussagekräftige Dokumente. Sie wollte es dann nicht auf einen Prozess ankommen lassen.
Die Betreuerin schlug vor, dass wir die 2.000 € vom Konto des Betreuten abbuchen. Hierfür unterschrieb sie mir auch eine Einzugsermächtigung. Wieso sie das Geld nicht einfach uns überwies, erklärte die Betreuerin so: „Wenn ich was überweise, muss ich es vom Amtsgericht genehmigen lassen. Bei einer Abbuchung muss ich das Gericht nicht fragen.“
Ich weiß nicht, ob es stimmt. Ist mir auch egal, denn die Lastschrift hat gehalten.