DEUTSCHLAND

So ist das in unserem Land. Man kann so fit sein wie ein Turnschuh. Aber wenn die Kündigung droht, reicht es, beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter zu stellen. Ab diesem Tag hat man erst einmal Kündigungsschutz. Bis über den Antrag entschieden ist. Oder bis das Integrationsamt – nach mündlicher Verhandlung etc. – die Kündigung für zulässig erklärt.

Von dem Antrag braucht man seinem Arbeitgeber noch nicht einmal etwas zu erzählen. Wie in dem Fall, den ich gerade auf dem Schreibtisch hatte. Da erfuhren wir erst nach mehr als vier Wochen aus der Klage vor dem Arbeitsgericht, dass der Mitarbeiter drei Tage vor der Kündigung seine Anerkennung als Schwerbehinderter beantragt hatte.

Übrigens einer, der jeden Abend ins Fitnessstudio rennt…