Autsch

„Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 90 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 170 km/h.“

Das kann drei Monate Fahrverbot geben. Der Mandant bat ausdrücklich darum, ihm kein schönes Wochenende zu wünschen.