Aus dem Brief eines jugendlichen Untersuchungsgefangenen:
Sehr geehrter Herr Richter,
ich wollte Sie bitten, mir schnellstmöglich eine Telefongenehmigung zu schicken, damit ich so bald wie möglich meine Mutter anrufen kann.
Die Entscheidung des Gerichts:
… wird die Führung eines Telefongesprächs des Beschuldigten aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gefangener nicht genehmigt. Der Beschuldigte erhält Besuch.
Wenn der Gefangene also einmal im Monat von seiner Schwester besucht wird, die Mutter wegen Krankheit und mangels Fahrgelegenheit nicht 350 Kilometer anreisen kann, ist ein Telefonat schon zu viel verlangt. So definiert sich Gleichheit ganz unten.