Das Verfahren wegen ein paar Gramm Marihuana dehnt sich wie Kaugummi. Schon seit Jahren wird immer mal wieder eine Verhandlung anberaumt. In der verweigern Zeugen erwartungsgemäß die Aussage. Mein Mandant schweigt. Dann wird erneut auf unbestimmte Zeit vertagt.
Die Zeit zwischen den Terminen nutze ich für Schreiben. In diesen rege ich die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld an. Nach einigen Jahren konnte ich überdies darauf hinweisen, ein überlanges Verfahren sei ein eigenständiger Strafmilderungsgrund. Somit bleibe, zumindest jetzt, kein Strafbedürfnis mehr übrig. Selbst wenn man einmal unterstelle, dass meinem Mandanten die Tat nachzuweisen ist.
Heute wurde ich dann doch verblüfft. In der Akte erwartete ich die Ladung zum nächsten Termin. Stattdessen der Vorschlag, das Verfahren nun einzustellen. Warum ausgerechnet jetzt, ergibt sich aus der Unterschrift auf dem Brief. Den hat nämlich nicht der bisherige Richter unterzeichnet, sondern eine Richterin. Entweder hat sie die Abteilung übernommen. Oder sie ist eine rührige Urlaubsvertretung.
Für letzteren Fall habe ich ganz schnell erklärt, dass mein Mandant einverstanden ist.