Herr L. hatte online bestellt. Mit der gelieferten Ware war er nicht zufrieden. Er widerrief den Kaufvertrag. Die Ware nahm der Händler zurück, erstattete jedoch zunächst nicht die Versandkosten. Wozu er gesetzlich verpflichtet ist.
Obwohl Herr L. ihm unmissverständlich klarmachte, dass er auch wegen 12 Euro zum Anwalt geht, gab es keine Reaktion. Erst auf unser Schreiben überwies der Händler 12 Euro.
Und 53,55 Euro Anwaltsgebühren. Dabei hätte ich gewettet, dass wir sogar klagen müssen.