Bayerns Innenminister Günther Beckstein möchte „Topgefährder“ aus dem Verkehr ziehen. Der Welt sagte er:
Mir leuchtet nicht ein, dass sich Islamisten, die wegen drohender Todesstrafe nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, sich bei uns frei bewegen sollen. In Bayern gibt es jemanden, der in Tunesien Mitglied einer Terrororganisation war. Für solche Topgefährder muss die Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt werden. Sie sollten sich nur in einer kleinen, gut zu überwachenden Kommune aufhalten dürfen, es sollte Internet- und Handyverbot gelten. Wir praktizieren das im besagten Fall auch.
Man muss sich nur immer wieder vor Augen führen, dass es sich bei „Topgefährdern“ um Menschen handelt, gegen die keine Beweise für strafbare Handlungen vorliegen. Sonst ginge es denen nämlich so wie den mutmaßlichen Bombenbastlern, die in Untersuchungshaft gegangen sind. Wie schnell man künftig zum Topgefährder gelabelt werden kann, ist leicht auszumalen.
Jedenfalls stellen Terrororganisationen keine Mitgliedsausweise aus.