Okay, wie es scheint, ist mein Mandant ausgeflippt. Hat in einem Lokal Inventar zerschlagen (Wert 200 €) und sich anschließend mit einem Polizisten angelegt. Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Aber mein Mandant ist schwer krank. Er leidet an der extremen Form eines Aufmerksamkeitsdefekts, ist seit Jahren in Behandlung und muss täglich 13 (!) verschiedene Medikamente schlucken. Obwohl das in der Ermittlungsakte mehrfach erwähnt und sogar von Ärzten bestätigt wird, verschwendet der zuständige Staatsanwalt keinen Gedanken daran, ob mein Mandant schuldunfähig sein könnte. Oder ob seine Schuldfähigkeit zumindest eingeschränkt ist.
Na ja, man kann eben selbst die offenkundigsten Fragen zurückstellen, bis sie dann in der Hauptverhandlung geklärt werden. Das ist eine nette Veranstaltung, die der Steuerzahler finanziert, sofern der unvermeidliche Gutachter das Naheliegende bestätigt.