Glück um Unglück hat eine Mandantin nach einem Verkehrsunfall. Zunächst sah ihre Sache nicht gut aus. Der Laster des Unfallgegners ist nämlich nicht versichert gewesen, wie schon hier berichtet. Der Mann hat sich einen ganzen Packen Doppelkarten beschafft. Die reichte er nach und nach ein – und niemand bei der Versicherung merkte was. Wie das fast drei Jahre lang nicht auffallen konnte, wäre sicher eine interessante Frage für das Controlling.
Jedenfalls informierte die Versicherung nicht das Straßenverkehrsamt. Das meldet nach wie vor, der Wagen sei ordnungsgemäß angemeldet. Das wiederum ist gut für meine Mandantin. Denn die unterlassene Meldung führt zur sogenannten Nachhaftung der Haftpflichtversicherung. Die zahlt jetzt freiwillig und holt sich das Geld bei ihrem Kunden – wenn dort was zu holen ist.
Meine Strafanzeige ging übrigens fast ins Leere. Beinahe gekränkt teilte mir der Polizeibeamte mit, laut Straßenverkehrsamt sei das Auto doch versichert. Ich habe ihm die Geschichte aufgedröselt, was ihn jetzt noch mal zu einer Rückfrage bei der Versicherung veranlasste. Eine Sachbearbeiterin soll ihm am Telefon gesagt haben, natürlich bestehe Versicherungsschutz, sonst hätte man ja nicht gezahlt.
Womit dann wohl alle Klarheiten beseitigt wären.