In der Karibik wütet Hurrikan „Dean“. Einige große Reiseveranstalter haben bereits für Reisen nach Jamaica sowie Cancun (Mexiko) die kostenlose Stornierung angeboten, berichtet u.a. Spiegel Online. Ab wann hat eigentlich der Pauschal-Urlauber einen Anspruch darauf, die Reise ohne Stornokosten abzusagen?
Der Bundesgerichtshof hat dazu vor fünf Jahren ein Grundsatzurteil gesprochen (X ZR 147/01). Demnach gilt bei einem Hurrikan schon eine Eintreffwahrscheinlichkeit von 1:4 als eine erhöhte Gefährdung der Reisenden. Ein Kündigungsrecht der Reisenden und dementsprechend eine Hinweispflicht des Veranstalters bestehe deshalb schon dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses mit „erheblicher“, und nicht erst mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ zu rechnen sei.