So schnell wird man beim Shoppen auf Ebay zum Hehler:
– Der Kaufpreis ist deutlich billiger als normal.
– Die Auktion startet bei nur einem Euro.
– Im Angebot stehen so merkwürdige Dinge wie „toplegal“.
– Die Ware wird aus Polen versandt.
All dies sind nach Auffassung des Amtsgerichts Pforzheim Beweisanzeichen, aus denen „zwingend“ zu schließen ist, dass der Käufer es zumindest billigend in Kauf genommen hat, Diebesgut zu erstehen. Einem Ebay-Käufer brachte das jetzt eine eine Vorstrafe ein.
Das Urteil vom 26. Juni 2007 ist hier nachzulesen.
Wenn diese Argumentation sich durchsetzt, dürfte ebays Geschäftsmodell in Deutschland ernsthaft gefährdet sein. Dem Kunden, der bei Ein-Euro-Startpreisen mitbietet, muss auf dieser Basis an sich eine Ausstiegsmöglichkeit geboten werden. Kurioserweise in den Fällen, in denen er mal einen Schnäppchenpreis erzielt hat.