Diese Bezirksrevisoren, Sparkommissare der Staatskasse, treiben mich noch in den Wahnsinn. Ich hatte bei einem Freispruch die sogenannten Mittelgebühren angesetzt und dargelegt, dass es sich um eine durchschnittliche Strafsache handelt. Dazu schreibt der Bezirksrevisor vier Seiten (!), um meine Gebühren um 150 Euro zu drücken. Die Krönung ist das hier:
Dass die hier zu beurteilende Rechtsfrage, inwieweit aufgrund der gegenteiligen Aussagen der Tatbeteiligten der Vorwurf der falschen Verdächtigung seitens der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Betroffenen haltbar ist, eine Besonderheit für einen Strafverteidiger darstellt, trifft nicht zu. Dies rechnet zum Rüstzeug eines Verteidigers und stellt keine Besonderheit im Rahmen der strafrechtlichen Materie dar. Die Besprechung mit dem Mandanten und die eingehende Auseinandersetzung mit dem Akteninhalt rechnet ebenfalls zum üblichen Verteidigungsaufwand, den jeder Mandant erwarten darf.
Mal abgesehen vom anmaßenden Unterton ist es genau das, was ich sage. Der Fall war durchschnittlich und erforderte einen normalen Aufwand. Deshalb ja auch die Mittelgebühren. Ich hatte mir nur den Hinweis erlaubt, dass Anklagen wegen falscher Verdächtigung – noch dazu aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft komplett missverstandenen Sachverhalts – nicht unbedingt alltäglich sind und die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfragen deshalb jedenfalls auch nicht unterdurchschnittlich war.
Aber wenn der Herr Bezirksrevisor weiß, dass Rechtsanwälte ständig mit falscher Verdächtigung zu tun haben, verneige ich mich demütig vor so viel Erfahrung. Darf ich zum Abschluss noch wünschen, dass er sich bei der Brotzeit morgen den Finger in der Tupperdose klemmt. Dankeschön.