„Von einer Kündigung wissen wir nichts.“
„Wenn Sie gekündigt haben, haben Sie die Kündigung bestimmt zurückgenommen. Hat Sie mal einer unserer Mitarbeiter angerufen?“
„Nachträglich kann man da sowieso nichts mehr machen. Sie müssen den Vertrag noch bis Ende des Jahres erfüllen.“
Nur einige der Sprüche, die sich mein Mandant auf der Hotline eines Mobilfunkunternehmens anhören musste. Auf seine Kosten. Dabei war man partout nicht bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass ihm seine Kündigung schriftlich bestätigt wurde. Und zwar zu einem Zeitpunkt, der jetzt schon sieben Monate zurückliegt.
Wie es aussieht, werden Anwaltsschreiben an anderer Stelle bearbeitet. Die Übersendung einer Kopie der Bestätigung hat jedenfalls erfreulichere Resultate:
„Wir entschuldigen uns bei Ihrem Mandanten in aller Form.“
Na ja, meint mein Mandant, mit einer Telefonkarte über 50 Euro würde das Bedauern ehrlicher klingen. Aber er sieht natürlich ein, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gibt.