FAHRLÄSSIGE ÄRZTE
Klinikärzte, die einem Gewaltverbrecher leichtfertig Ausgang gewähren, müssen ggf. für dessen Taten einstehen. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt, dass zwei Ärzte u.a. wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden können, weil sie einem Straftäter möglicherweise pflichtwidrig die Tür der Anstalt öffneten. Den Ausgang nutzte der Straftäter, um zwei ältere Frauen zu ermorden und acht weitere zu verletzten.
Das höchste Strafgericht hob damit einen Freispruch des Landgerichts Potsdam auf. Die Richter am Landgericht hielten das Verhalten der Ärzte schon gar nicht für ursächlich, weil der Täter auch auf andere Art und Weise hätte fliehen können. So sei er schon zweimal vorher aus dem altersschwachen Gebäude entkommen.
Das Urteil könnte zu riesigen Problemen führen. Denn demnächst wären dann ja auch Sachverständige verantwortlich, wenn sich ihre günstige Rückfallprognose nicht bewahrheitet. Da jedoch auch die besten Ärzte nicht in die Zukunft blicken können, würde sich wohl kaum noch ein medizinischer Sachverständiger überhaupt bereit finden, sich dazu zu äußern, ob und inwieweit ein Gewalttäter so geheilt worden ist, dass von ihm keine Straftaten mehr zu erwarten sind.
Aus dem letzten Satz der bislang zu dem Urteil vorliegenden Pressemitteilung ergibt sich aber teilweise Entwarnung. Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung wohl eher auf eine altbekannte strafrechtliche Grundregel gestützt. Diese lautet, dass ein tatsächlicher Geschehensablauf nicht ohne weiteres durch hypothetische Kausalverläufe entwertet werden kann.
Schulbeispiele:
Ein Mord bleibt nicht straflos, weil sich bei der Obduktion des Opfers herausstellt, dass es nächste Woche an einer unheilbaren Krankheit gestorben wäre. Ein Unfallverursacher kann sich nicht mit dem Hinweis entlasten, dass seine Opfer, die einen bestimmten Flug erreichen wollten, später mit dem Flugzeug abgestürzt wären.
Bei der neuen Verhandlung wird es also darauf ankommen, ob die Ärzte tatsächlich ihre Pflichten verletzt haben und ob ein eventueller Verstoß so gravierend ist, dass sie wegen der Gewalttaten ihres Patienten bestraft werden können.
(link gefunden bei Handakte WebLAWg)