In den nächsten Tagen steht eine Haftprüfung an. Ich habe es mir angewöhnt, den Richter vorher noch einmal anzurufen. Damit lässt sich abklären, ob es was Neues gibt, das bislang nicht zu mir durchgedrungen ist. Außerdem kommt selbst bei missmutigen und/oder unkommunikativen Ermittlungsrichtern (Disclaimer: nur eine Minderheit) immerhin ein Stimmungsbild zustande.
Für den anstehenden Termin sammele ich noch Belege für die sozialen Bindungen meines Mandanten (Arbeitsplatz, Wohnung, Schreiben der Freundin). Damit lässt sich der Haftgrund der Fluchtgefahr entkräften. Die Verdunkelungsgefahr hat sich schon auf anderem Wege verflüchtigt.
Nach dem Gespräch mit dem Richter dürfte einer Außervollzugsetzung nichts im Wege stehen. Der Richter gehörte definitiv nicht zur erwähnten Minderheit. Außerdem merkte ich, dass ihm die Argumente, die ich vorbrachte, auch schon selbst in den Sinn gekommen waren.
Das ist schon mal gar nicht schlecht. Für einen Montag.