Ein Mann verprügelt seine Freundin. Und zwar heftig. Die Tat geschieht in einem Wohnheim für Asylbewerber. Vor den Augen der Mitbewohnerinnen des Opfers.
Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren ein und verweist das Opfer auf eine Privatklage. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung kann die Staatsanwältin nicht erkennen.
Man könnte ja mal darüber nachdenken, ob das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung sich nicht schon daraus ergibt, dass sich die Tat in einem öffentlichen Wohnheim zugetragen hat, in dem die Frauen sich zwangsweise aufhalten müssen.
Bin gespannt, wie die Staatsanwältin sich dazu stellt. Um eine Entscheidung kommt sie nicht herum. Ich habe Beschwerde eingelegt.