„Gegen mich liegt ein Haftbefehl vor.“
Nach zwei Minuten war klar, dass die Mandantin mit der Miete im Rückstand war. Der Vermieter hat einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Hieraus vollstreckt er jetzt und hat den Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt.
Die größte Sorge konnte ich der Mandantin nehmen. Dass sie im Gefängnis versauert, wenn sie aufgrund des Haftbefehls festgenommen werden sollte. Zum einen interessiert sich die Polizei herzlich wenig für zivilrechtliche Forderungen. Und selbst wenn der Gerichtsvollzieher sie erwischen sollte, hat sie jederzeit das Recht, die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abzugeben. Dann muss sie sofort wieder entlassen werden (§ 902 Zivilprozessordnung).
Mein Tipp war allerdings, es nicht darauf ankommen zu lassen. Sondern sich die paar hundert Euro in der Familie zu borgen. Der psychische Druck kann einen ja auch zugrunde richten.