Ein Autofahrer hatte ein Fahrverbot kassiert. Das Urteil war rechtskräftig. Der Anwalt des Mannes hatte allerdings noch einen „Gnadenantrag“ beim Justiziministerium eingereicht. Seinem Mandanten erklärte er, das Fahrverbot werde erst wirksam, wenn über den Gnadenantrag entschieden ist.
Die Auskunft war grottenfalsch. Der Mann wurde prompt am Steuer erwischt, aber – nicht verurteilt. Denn, so das Oberlandesgericht Frankfurt, der Autofahrer habe sich auf die Auskunft seines Anwaltes verlassen dürfen:
Der bereits seit Jahren für ihn tätige Verteidiger war mit allen Umständen des Einzelfalles vertraut und aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit zu derartigen Auskünften berufen. Anhaltspunkte, um an seiner Neutralität zu zweifeln, bestanden nach den Feststellungen des Landgerichts nicht. Aufgrund dessen handelte es sich bei dem Verteidiger aus Sicht des Angeklagten um eine kompetente und unvoreingenommene Auskunftsperson, auf deren Rat er grundsätzlich vertrauen durfte.
Sehen wir da schon die neuen Werbetafeln:
– „Unsere Auskunft – Ihr Ruhekissen für das Gewissen“
– „Schlechter Rat ist Vertrauenssache“
– „Nobody is perfect – fordern Sie uns“.