Ich habe mal bei einer Prozessgegnerin angerufen und freundlich gefragt, wann sie 12.815,88 € überweisen will. Gar nicht, sagte sie. Sie habe schon vor Wochen gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt:
Ich habe ans Gericht geschrieben und denen genau erklärt, warum ich Ihrem Mandanten nichts schulde.
Ich lehne mich entspannt zurück. Auf meine Nachfrage erklärte sie, dass sie selbst ans Gericht geschrieben hat. Problem: Am Landgericht, welches das Urteil erlassen hat, herrscht Anwaltszwang. Ein Schreiben, das von einer Beklagten persönlich stammt, darf das Gericht nicht beachten. Der Brief hat keinerlei rechtliche Wirkung.
Das habe ich der Dame allerdings nicht erklärt.