Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Gottfried Mahrenholz hält es für wahrscheinlich, dass das vom Oberverwaltungsgericht Greifswald angeordnete strenge Demonstrationsverbot um den G8-Gipfel keinen Bestand haben wird. In einem Interview mit dem Deutschlandradio Kultur sagte Mahrenholz:
Das lässt sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts doch ziemlich klar ausmachen, weil diese Rechtsprechung gesagt hat, das Ziel der Demonstration darf sein – legitimerweise und von Grundrechts wegen – der Ort der Veranstaltung. … Aber jedenfalls dürfen sie bis an diesen Ort heranrücken, mag der dann im Einzelnen abgezäunt sein. Und genau dies ist durch das OVG unmöglich gemacht worden, und deshalb meine ich tatsächlich, dass das Bundesverfassungsgericht, jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung … ob sie nun Gründe haben, das zu ändern, weiß ich nicht, kann ich auch nicht abschätzen.
Aber die Frage ist, ob diese Sicherheitslage die Demonstrationsfreiheit praktisch zum Erliegen bringen kann, denn sechs oder zehn Kilometer – ich habe da unterschiedliche Angaben – entfernt zu demonstrieren, ist natürlich nicht das Gleiche, sondern es müssen diejenigen, die es angeht, wohl schon ein bisschen davon mitkriegen, ob das nun Sicht- und Hörweite ist oder nicht, das kann ich nicht so genau beurteilen. Es hängt auch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Aber jedenfalls – sie müssen nahe am Ort des Geschehens sein. Das ist die Konsequenz, die das Gericht bisher gezogen hat und ich kann nur hoffen, dass dieses Gericht dabei bleibt.