Dem bei ebay grassierenden Abmahnwahn treten offensichtlich einige Landgerichte entgegen. Heise online berichtet über Beschlüsse, die das Verhalten als „abmahnfreudig“ bekannter Unternehmen als rechtsmissbräuchlich einstufen. Dementsprechend weigerten sich die Gerichte, einstweilige Verfügungen zu erlassen.
In einem der Fälle hatte der Abgemahnte genau den Text für seine Widerrufsbelehrung verwendet, den der Gesetzgeber empfiehlt. Nach Auffassung einiger Gerichte gilt jedoch eine längere Widerrufsfrist. Diese rechtliche Unsicherheit sollen die betreffenden Unternehmen nutzen, um massenhaft ebay-Händler abzumahnen.