Mit Schreiben vom 18. Juni 2007 übersendet das Amtsgericht einen Schriftsatz der Gegenseite. Diese Stellungnahme stammt vom 14. Dezember 2006. Eine Frist zur Erwiderung wird freundlicherweise gar nicht gesetzt. Gefühlsmäßig würde ich sagen, irgendwann in den nächsten Monaten reicht völlig aus.