Man muss nur mal, beispielsweise, einen Blick in den Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werfen. Dann wird man festzustellen, dass ein zehntägiges, pauschales Versammlungsverbot aufgrund der unbestimmten Vermutung, ein paar Leute könnten über einen vom größten Polizeiaufgebot aller Zeiten geschützten Zaun klettern (um sich dann festnehmen und bis zum Ende des G8-Gipfels verwahren zu lassen) dreist und offensichtlich rechtswidrig ist.
Auch das Argument der Polizei, Störungen des Gipfels könnten „die internationalen Interessen Deutschlands nachhaltig schädigen“, hat keine sonderliche Durchschlagskraft. Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit sind ja gerade dafür da, um den politisch Verantwortlichen auch unbequeme Meinungen kommunizieren zu können.
Außerdem wird man fragen dürfen, ob die jetzt angeordnete Unterdrückung jedes Protests in Gipfelnähe dem Ansehen Deutschlands in der Welt nicht viel schädlicher ist.