Falls jemand noch alte Geschenkgutscheine von Amazon im „Nicht eilig“-Ordner hat, könnte sich ein Blick auf das Ausstellungsdatum lohnen. Die Gutscheine sind nämlich nicht, wie von Amazon verordnet, nur ein Jahr gültig.
Vielmehr muss der Onlinehändler sie volle drei Jahre einlösen, entschied das Landgericht München I. Die Entscheidung dürfte zwanglos auf andere Gutscheine übertragbar sein.