Ein Rrruck geht durch die nordrhein-westfälische Justiz.
Denn deren Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat an die Richter und Staatsanwälte appelliert. Beide Berufsstände sind demnach für das „Funktionieren der Gesamtorganisation mitverantwortlich“. Och.
Sollen diese Leute jetzt auch Briefe öffnen, Akten schleppen, ihre Zimmer putzen und ihre Computer reparieren? Nein, nein. So ist das wohl doch nicht gemeint. Sie haben, so die Ministerin, „auch Führungsaufgaben zu übernehmen“.
Die Staatsanwälte sozusagen neben ihrer Ermittlungsarbeit und dem Schreiben von Anklagen. Die Richter zusätzlich zu den Prozessen und deren Vorbereitungen. Und erst recht nach den Urteilen: „Führungsaufgaben übernehmen“. Ja – ist es nicht die Ministerin, die in dieser Pflicht steckt?
Doch, doch. Sie räumt denn auch kleinlaut ein, „dass die beschriebene Verantwortung nur ein Baustein“ sein kann. Letztlich trage der Staat selbst die Verantwortung.
Was nun? Es wird heikel. Denn bei diesem steil abfallenden Weg von der Führungsaufgabe zum Baustein – da werden unsere Staats-Juristen doch wohl eher ins Stolpern kommen… (pbd)