Für die Tatsache, dass bei seiner Operation eine Patientin starb, ist ein 51-jähriger Schönheitschirurg aus Leverkusen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
Der 67-jährigen Frau waren auf ihren Wunsch hin rund 3 Kilogramm Fett am Bauch abgesaugt worden. Dabei drangen Bakterien in den Blutkreislauf ein, eine schwere Entzündung der Bauchwand verlief schließlich tödlich. Das Oberlandesgericht Köln (AZ 82 Ss 17/07) bestätigte jetzt dem Arzt sogar, er habe zwar handwerklich sauber gearbeitet – aber die Frau niemals operieren dürfen.
Der Chirurg, so begründete es der 1. Strafsenat, habe die Frau mangelnd über die Folgen der Operation aufgeklärt: Weil deren Absicht, die Fettfalte am Bauch zu beseitigen, gar nicht durch Absaugen möglich war, hätte er der Frau vom Eingriff abraten müssen. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. (pbd)