Fluggesellschaften müssen aus langen Warteschlangen vor ihren Schaltern Passagiere herausrufen, deren Abflug bevorsteht. Versäumt das die Airline, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord gehen dürfen, unter Umständen einen Entschädigungsanspruch.
Dies hat, so die Netzeitung, das Amtsgericht Erding entschieden.