Am 7. März 2007 – noch am Tag seiner Vorsprache auf dem Amt – schickt die ARGE Herrn S. einen Rückforderungsbescheid. Er soll Sozialhilfe erstatten. Schon am nächsten Tag (!) erhält er ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion, Abteilung „Forderungseinzug“ in Recklinghausen. Diese fordert ihn auf, das Geld bis spätestens 23. März 2007 zu überweisen.
Schon auffallend diese zackige Organisation, wenn es um Rückforderungen geht. Wenn man bedenkt, dass Antragsteller mitunter erst Geld bekommen, wenn das Sozialgericht eine einstweilige Verfügung erlässt.