Der Anrufer stellt sich als Mitarbeiter eines Jugendamtes vor. Seine Behörde sei jetzt Beistand der nichtehelichen Tochter eines Mandanten.
„Im Familienrecht vertrete ich Herrn T. nicht.“
„Ich will ja auch nur seine Adresse wissen. Unsere Briefe kommen zurück.“
„Die Adresse kann ich Ihnen nicht geben.“
„Wieso nicht?“
„Anwaltsgeheimnis. Ohne Einverständnis gebe ich keine persönlichen Daten raus.“
„Wir sind aber eine Behörde. Wir haben einen Auskunftsanspruch.“
„Haben Sie nicht.“
„Ach, meinen Sie?“
„Ja.“
„Gut, dann rufe ich jetzt bei der Anwaltskammer an und beschwere mich. Das ist mir ja noch nie passiert.“
Entweder hat der Gute bisher nur mit wenigen Anwälten telefoniert. Oder die Kollegen haben es nicht so mit dem Datenschutz. Ich tendiere zu Ersterem.