Geheimnisse vor dem Mandanten

Ein möglicher Neumandant berichtet mir, dass sein bisheriger Verteidiger ihm partout keine Kopie der Ermittlungsakte aushändigt. Nicht mal reinschauen lässt er ihn.

Begründung:

Das darf ich grundsätzlich nicht.

Möglicherweise war das vor Jahrzehnten mal der Fall. Heute ist es aber klar, dass der Anwalt nicht nur das Recht hat, seinen Mandanten zu unterrichten. Es ist sogar seine Pflicht. Der Aktenauszug darf nur dann nicht weitergegeben werden, wenn der Verteidiger sicher davon ausgehen muss, dass der Beschuldigte ihn zu strafbaren oder sonst unzulässigen Zwecken verwenden will.

Dann, so drückt es zum Beispiel Dahs im Handbuch des Strafverteidigers aus, „liegt aber ohnehin eine Beendigung des Mandats nahe“.