Gleich noch ein Beispiel für das geradezu atemberaubende Tempo der Justiz (in manchen Fällen).
Mein Mandant war für den 12. Februar bei der Polizei vorgeladen. Die Ladung datiert vom 2. Februar, im Briefkasten war sie am 9. Februar. Als berufstätiger Mensch ist mein Mandant nicht so flexibel. Außerdem zog er es ohnehin vor, zunächst keine Aussage zu machen.
Am 14. Februar schickte ich mein Bestellungsschreiben an die Polizei. Ende letzter Woche ruft mich eine Staatsanwältin an. Sie habe gerade mein Schreiben bekommen. Allerdings sei die Akte bereits mit einem Strafbefehlsantrag auf dem Weg zum Amtsgericht. Ob ich damit einverstanden sei, wenn mir das Amtsgericht Akteneinsicht gewährt.
Ich hoffe mal, dass zwischen Einspruch gegen den Strafbefehl, Akteneinsicht und Hauptverhandlung wenigstens so viel Zeit liegt, dass ich die Sache mit meinem Mandanten besprechen kann.
Es geht übrigens um eine eher alltägliche Verkehrssache (wechselseitiges Ausbremsen, freundliche Gesten).