Bei Sprachkursen und sonstiger Fortbildung im Ausland vermuteten die Finanzämter bisher immer ein Privatvergnügen. Deshalb konnten die Kosten nicht steuerlich abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass es mit der Dienstleistungsfreiheit im vereinten Europa nicht mehr zu vereinbaren ist, Fortbildung im Ausland zu diskriminieren. Näheres bei beck-aktuell.
Klingt unspektakulär, kann aber weit reichende Folgen haben. Wer ist jetzt noch daran gehindert, zur Spanien- oder Italienreise, gemeinhin auch Jahresurlaub genannt, gleich noch ein Weiterbildungsprogramm vor Ort zu buchen und das ganze von der Steuer abzusetzen? Oder der Wochenendtrip nach London. Lässt sich doch prima mit einigen Stunden Fachkunde aufmotzen.
Ich denke an Strafprozessrecht auf Mallorca. Oder Kündigungsschutz in den Alpen. Mit 50%-iger Beteiligung des Finanzamtes bekommt sogar ein Urlaubsmuffel wie ich Lust, die einschlägigen Kataloge zu wälzen.