DUFTKERZEN

Nicht jeder Mieter oder Miteigentümer darf nach Belieben Duftkerzen im Treppenhaus abbrennen. Oder Parfümöl versprühen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte einem Wohnungseigentümer, seine Nachbarn einzuduften. Begründung des Gerichts: Vom gemeinschaftlichen Eigentum darf man nur so weit Gebrauch machen, wie es die anderen nicht stört.

Was mir zu denken gibt: Die beiden Vorinstanzen hatten nichts gegen die Geruchsattacke einzuwenden.

(Anwalt-Suchservice, gefunden über Vertretbar.de)