Das Landgericht München hat ein „virtuelles Hausrecht“ für Forenbetreiber bestätigt. Der Heise Zeitschriften Verlag setzte sich damit gegen einen User des heise-Forums durch. Der Verlag hatte dem Nutzer nach etlichen Störungen weitere Beiträge untersagt. Dennoch meldete sich der Betreffende unter anderen Identitäten erneut an und schrieb weiter.
Das Gericht ist der Ansicht, Forenbetreiber und Nutzer schlössen einen Vertrag. Mit entsprechenden Rechten und Pflichten, wie sie zum Beispiel in den Forenregeln festgelegt sind. Der Forenbetreiber habe das Recht, diesen Vertrag zu kündigen.
Der Gegner des Heise Verlags hatte bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Gericht musste nur noch über die Verfahrenskosten entscheiden.