MÜNSTER. Die Dienstränge der Angeklagten reichen vom Hauptmann, der Kompaniechef war, bis zum Feldwebel: Alle 18 Bundeswehr-Ausbilder, denen die Misshandlung von 181 Rekruten im Sommer 2004 vorgeworfen wird, müssen sich in einem Strafprozess ab dem 19. März vor dem Landgericht Münster verantworten.
Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft einfache und gefährliche Körperverletzung vor, sie sollen die Untergeben auch – entgegen einer Vorschrift des Wehrstrafgesetzes – entwürdigend behandelt haben. Zu den Anklagepunkten gehören Fußtritte, Schläge, Stromstöße und Fesselungen. Die Staatsanwaltschaft hat rund 200 Zeugen benannt, das Landgericht rechnet mit wenigstens 45 Verhandlungstagen. Es hatte, wie berichtet, die Anklage zunächst nicht zugelassen, war aber nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom Oberlandesgericht Hamm dazu gezwungen worden. (pbd)