Fast alle deutschen Autohersteller haben nach einem Bericht des Express die Werksgarantie abgeschafft. Keine Neuwagengarantie gibt es mehr bei BMW, Ford, Mercedes, Porsche und VW.
Wozu auch, könnte man fragen? Schließlich gibt es die verlängerte gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Diese hat aber einige Haken und reicht nicht immer so weit wie die Werksgarantie:
Der Händler haftet zwar 2 Jahre für Fehler, die bereits beim Autokauf vorlagen. Nur in den ersten 6 Monaten muss er aber nachweisen, dass die Fehler nicht von Anfang an existierten. Bei Fehlern, die später auftreten, ist der Kunde in der Beweispflicht. Außerdem: Ohne Herstellergarantie, steht er erst mal hilflos da, wenn der Händler nicht greifbar ist (weil er seinen Firmensitz im Ausland hat) oder wenn er pleite gemacht hat.
Ohne Werksgarantie hat der Kunde bei normalen Mängeln keinen Anspruch mehr gegen den Hersteller.
Ausgestorben ist die gute alte Garantie aber noch nicht: 2 Jahre geben Alfa Romeo, Chrysler, Citroën, Fiat, Lada, Opel, Peugeot, Renault, Saab, Smart und Volvo. 3 Jahre gewähren Daihatsu, Honda, Hyundai, Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Nissan, Suzuki und Toyota.