Vor 10 Tagen habe ich einen Überweisungsauftrag in den Briefkasten meiner Bank geworfen. Jetzt ist die Zahlung online immerhin als „gebucht, aber noch nicht ausgeführt“ vermerkt. Woran liegt es? An der Meldepflicht wegen möglicher Geldwäsche? Eigentlich sollte man ja vermuten, dass man mit einer Überweisung an sich selbst kein Geld waschen kann.
Bleibt neben organisatorischen Defiztiten als Erklärung nur eine gewisse Verärgerung meiner Bank, dass ich größere Beträge ganz dreist bei der Konkurrenz zwischenlagere, bevor sich später das Finanzamt ungeniert bedient.
10 oder 11 Tage zwischen Auftrag und Gutschrift machen bei dieser Summe schon mal ein Mittagessen als Zinsverlust aus. Für mich. Wenn ich den Zinssatz betrachte, zu dem die Bank mein schwebendes Geld weiter verleiht, bestellen wir gleich noch einen schönen Wein dazu. Meine Hausbank bringt nämlich nicht nur kein vernünftiges Tagesgeldangebot zu Stande; sie verweigert auch konsequent Zinsen aufs Girokonto.
Ich würde ja wechseln, wenn ich nur nicht fürchten würde, dass es woanders auch nicht besser ist.