Das Amtsgericht München hält es nicht für rechtswidrigen Spam, wenn einem Empfänger per E-Mail der Eintrag in einen E-Mail-Verteiler angeboten wird. Es wies deshalb die Klage eines Mannes ab, der an einem Tag vier E-Mails über seine vier Postfächer empfangen hatte. Diese Mails enthielten das Angebot, einen Bestätigungslink zu klicken. Ansonsten erhalte der Empfänger keine weiteren Informationen.
Näheres zur Urteilsbegründung steht auf beck-aktuell.