Mal wieder so eine Abmahnung, die der Gegner offensichtlich nicht weiter verfolgt. Eine Firma hatte im Herbst den Betreiber eines Forums per Anwalt abmahnen lassen. Mit der pauschalen Behauptung, die Berichte über das Unternehmen seien „zum Teil unwahr und geschäftsschädigend“.
Wir schrieben zurück, es könne wohl kaum die Löschung wahrer und nicht geschäftsschädigender Behauptungen verlangt werden. Da wir aber auch keine offensichtlich unwahren und geschäftsschädigenden Aussagen feststellen konnten, baten wir um Mitteilung, welche Passagen konkret beanstandet werden.
Seitdem herrscht wohliges Schweigen. Das muss ich jetzt mal durchbrechen, indem ich dem Mandanten eine Rechnung schicke.